Einleitung

Der 18. Februar 2027 steht seit 2023 im Gesetzblatt. Neu ist etwas anderes: Seit dem Sommer 2026 ist auch technisch geklärt, wie ein Digitaler Produktpass aufgebaut sein muss. CEN und CENELEC haben die horizontalen DPP-Normen veröffentlicht – acht Dokumente, die Kennungen, Datenträger, Schnittstellen, Speicherung und Sicherheit definieren. Damit existiert erstmals ein verbindlicher Bauplan statt einer Sammlung von Absichtserklärungen.

Für Hersteller von Traktions-, Industrie- und LV-Batterien verschiebt sich damit die Fragestellung. Es geht nicht mehr darum, ob und wie ein Batteriepass umgesetzt werden kann, sondern nur noch darum, ob die eigenen Daten bis zur Frist vorliegen. Und das ist erfahrungsgemäß der schwierigere Teil: Der Pass verlangt rund 80 bis 90 Attribute je Einzelbatterie, von denen ein erheblicher Anteil nicht im eigenen ERP liegt, sondern in der Lieferkette beschafft werden muss.

Dieser Beitrag ordnet ein, was am 18.02.2027 genau gilt, was die neuen Normen regeln – und was sie ausdrücklich nicht regeln –, und welche sechs Schritte in den verbleibenden Monaten realistisch zu schaffen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: 18. Februar 2027, gesetzlich fixiert und unabhängig vom Stand der Durchführungsrechtsakte
  • Betroffen: EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh, LV-/LMT-Batterien – ein Pass je Seriennummer
  • Normen: Sechs EN-Normen der Familie EN 18xxx veröffentlicht, zwei Sicherheitsnormen unmittelbar davor
  • Umfang: Rund 80–90 Attribute je Batterie nach Anhang XIII der Batterieverordnung
  • Vorlaufzeit: Sechs bis zwölf Monate für eine typische Implementierung – das Zeitfenster ist enger, als die Frist suggeriert

Die Ausreden sind ausgegangen

Zwei Argumente haben die Batteriepass-Diskussion der letzten zwei Jahre dominiert: „Die Frist ist noch weit weg“ und „Es gibt ja noch keine Normen.“ Beide sind seit diesem Sommer hinfällig.

Bis zum 18. Februar 2027 sind es keine 30 Wochen mehr. Und die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben Ende Juni 2026 die horizontalen Normen für den Digitalen Produktpass vorgestellt – sechs davon sind bereits veröffentlicht, zwei stehen unmittelbar vor der Veröffentlichung.

Wer EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh oder Batterien für leichte Verkehrsmittel in den EU-Markt bringt, hat ab sofort eine belastbare technische Grundlage. Und keinen Grund mehr zu warten.

Was am 18. Februar 2027 gilt

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verlangt ab diesem Datum für jede betroffene Batterie einen individuellen digitalen Pass – nicht pro Modell, sondern pro Seriennummer. Betroffen sind:

  • Elektrofahrzeugbatterien – unabhängig von der Kapazität
  • Industriebatterien mit mehr als 2 kWh – inklusive stationärer Speicher
  • LV-/LMT-Batterien für leichte Verkehrsmittel (E-Bike, E-Scooter) – unabhängig von der Kapazität

Nicht betroffen sind Gerätebatterien und klassische SLI-Starterbatterien. Für sie gelten die übrigen Pflichten der Batterieverordnung weiter, ein formeller Pass entfällt.

Wichtig für die Planung: Der Termin ist gesetzlich fixiert. Er gilt unabhängig davon, wie weit die Kommission mit den noch ausstehenden Durchführungsrechtsakten ist – etwa zur Definition des „berechtigten Interesses“ beim gestuften Datenzugriff. Wer auf letzte Klarstellungen wartet, wartet am falschen Ende.

Der Umfang: Anhang XIII und Artikel 77 verlangen rund 80 bis 90 Attribute pro Batterie, gegliedert in Cluster wie allgemeine Hersteller- und Batteriedaten, Materialzusammensetzung und kritische Rohstoffe, CO₂-Fußabdruck, Leistungs- und Haltbarkeitsdaten, Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette sowie Angaben zu Reparatur, Wiederverwendung und Recycling.

Ein Detail, das gerne übersehen wird: Hersteller müssen eine Sicherungskopie des Batteriepasses bei einem unabhängigen Dienstleister hinterlegen. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Passdaten verschwinden, wenn ein Unternehmen insolvent geht oder das Geschäftsfeld aufgibt. Der Pass muss die Firma überleben.

Was jetzt konkret zu tun ist

Realistisch dauert eine Batteriepass-Implementierung sechs bis zwölf Monate – von der Datenaufnahme bis zum produktiven Pass. Rechnen Sie vom 18.02.2027 rückwärts, und Sie sehen, wo Sie stehen sollten.

1. Datenlücken-Analyse (jetzt) Welche der rund 80–90 Attribute liegen heute in ERP, PIM oder PLM? Welche liegen beim Lieferanten? Welche existieren noch gar nicht? Erfahrungsgemäß sind CO₂-Fußabdruck und Rohstoffherkunft die kritischen Posten – nicht, weil die Technik fehlt, sondern weil die Daten die Lieferkette hinauf beschafft werden müssen.

2. Lieferanten vertraglich einbinden (jetzt) Datenlieferpflichten gehören in die Rahmenverträge, nicht in freundliche E-Mails. Das ist der Schritt mit der längsten Vorlaufzeit und dem geringsten technischen Aufwand – und deshalb der, mit dem man anfangen sollte.

3. Kennungsschema festlegen (Q3/Q4 2026) Ihr Identifier-Konzept ordnen Sie EN 18219 zu, die Datenträgerwahl EN 18220. Und hier eine Warnung, die wir in jedem Projekt aussprechen: Die Domain, die Sie in den ID-Link auf dem Produkt drucken, ist irreversibel. Ein Etikett auf einer Batterie, die 15 Jahre im Feld steht, lässt sich nicht nachträglich ändern. Diese Entscheidung gehört an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.

4. Datenmodell und Schnittstellen bauen (Q4 2026) Interoperabilität nach EN 18223, APIs nach EN 18222, Austauschformate nach EN 18216. Auch Felder, die noch leer bleiben dürfen – etwa zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, deren Anwendung durch die Verordnung (EU) 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben wurde – sollten von Anfang an im Modell vorgesehen sein.

5. Zugriffsstufen und Persistenz klären (Q4 2026/Q1 2027) Drei Zugriffsebenen – öffentlich, berechtigtes Interesse, notifizierte Stellen und Behörden – nach prEN 18239. Dazu Archivierung und Sicherungskopie nach EN 18221.

6. Registrieren, testen, live gehen (Q1 2027) Mit Puffer. Nicht am 17. Februar.

Der Batteriepass ist nicht das Ziel, sondern der Anfang

Wer den Batteriepass als isoliertes Compliance-Projekt aufsetzt, zahlt zweimal. Denn genau dieselbe Infrastruktur – Kennungen, Datenträger, APIs, Interoperabilitätsmodell, Register – trägt die kommenden Produktpässe unter der ESPR ebenso wie die Kennzeichnungspflichten der Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40. Textilien, Reifen, Möbel, Elektronik, Stahl und Aluminium stehen bereits auf der Liste der delegierten Rechtsakte.

Das ist der eigentliche strategische Punkt der neuen Normen: Sie sind horizontal, weil das System horizontal sein soll. Ein Unternehmen, das heute für Batterien eine saubere Datenorchestrierung aufbaut, hat für die nächste Produktgruppe im Wesentlichen nur noch das Datenmodell zu ergänzen – nicht die Infrastruktur neu zu beschaffen.

Ein zweiter DPP-Silo neben dem ersten ist die teuerste aller Optionen.

Wie wir unterstützen

brandbox versteht den Digitalen Produktpass nicht als geschlossenes System, sondern als Orchestrierungsschicht für Produktdaten: Bestehende Quellen wie ERP, PIM und PLM bleiben, wo sie sind – der Pass entsteht aus ihnen, statt sie zu ersetzen.

Konkret begleiten wir Hersteller bei:

  • DPP-Readiness-Analyse – Datenlücken, Quellsysteme, Verantwortlichkeiten
  • Kennungs- und Resolver-Konzept nach EN 18219 / IEC 61406 / GS1 Digital Link
  • Aufbau und Betrieb des Passes inklusive gestufter Zugriffsrechte
  • Skalierung auf weitere Produktgruppen unter ESPR und PPWR

Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen mit Blick auf den 18.02.2027 steht? Sprechen Sie uns an – ein erstes Gespräch zur Standortbestimmung dauert 30 Minuten.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Regulatorische Anforderungen und Durchführungsrechtsakte können sich ändern.